HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN

der HOLGER ANDREASEN & PARTNER GMBH sowie

der HOLGER ANDREASEN GERMANY GMBH (gemeinsam in Folge „HAP“)

 

1. Haftung bei Sachmängel

 

HAP hat Mängel zu beseitigen, wenn der Kunde nachweist, dass die Ware erheblich von der in der schriftlichen Auftragsbestätigung vereinbarten, allenfalls ausdrücklich bedungenen Gattung, Menge, Beschaffenheit oder Verwendungseignung oder mangels Vereinbarung erheblich von der am Sitz von HAP üblichen Beschaffenheit der Konstruktion, des Materials oder der Ausführung abweicht. Die Haftung von HAP ist auf Mängel beschränkt, die innerhalb eines Jahres ab Lieferung auftreten, sofern nichts anderes vereinbart ist. Mängel sind HAP innerhalb von 1 Woche mitzuteilen. Nach Erhalt der Mitteilung hat HAP nach Wahl den Mangel durch Nachbesserung oder Austausch zu beseitigen.

Kann ein Mangel nicht erfolgreich behoben werden, a) ist der Kunde berechtigt, eine dem geminderten Wert des Liefergegenstandes entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen, wobei diese Herabsetzung in keinem Fall 15 % des Kaufpreises übersteigen darf, oder b) kann der Kunde, wenn der Mangel so erheblich ist, dass dem Kunde die Vorteile aus dem Vertrag in Bezug auf den Liefergegenstand oder einen wesentliche Teil davon entzogen werden, durch schriftliche Mitteilung an HAP in Bezug auf den Teil des Liefergegenstandes vom Vertrag zurücktreten, der aufgrund des Mangels nicht wie von den Parteien vorgesehen genutzt werden kann. Der Kunde hat dann Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Schadens bis zu einem Höchstbetrag von 15 % des Teil-Kaufpreises, der dem Teil des Liefergegenstandes entspricht, hinsichtlich dessen der Kunde von dem Vertrag zurückgetreten ist.

Keine Gewähr wird für Mängel übernommen, die auf beigestelltem Material oder einer vom Kunden vorgeschriebenen oder spezifizierten Konstruktion beruhen, die durch fehlerhafte Wartung, fehlerhafte Bedienung, fehlerhafte Montage oder Reparatur durch den Kunden verursacht werden, außerdem erstreckt sich die Haftung von HAP nicht auf normale Abnutzung (einschließlich Korrosion) oder Verschlechterung.

Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand entstanden sind, haftet HAP – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur

a. bei Vorsatz

b. bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter,

c. bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,

d. bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen hat.

Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für jeden Schaden, den der Mangel verursacht, einschließlich Produktionsausfall, entgangenen Gewinn, Folge- und Vermögensschäden, ideelle Beeinträchtigungen und andere indirekte Schäden.

 

2. Haftung bei Lieferverzögerung

 

Wird der Liefergegenstand nicht zum Liefertermin geliefert, hat der Kunde Anspruch auf Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzes ab dem Zeitpunkt, an dem die Lieferung hätte erfolgen müssen. Der pauschalierte Schadenersatz ist auf 0,25% des Kaufpreises für jede angefangene Woche der Verzögerung festgesetzt. Der pauschalierte Schadenersatz darf 7,5 % des Kaufpreises nicht überschreiten.

Verzögert sich nur ein Teil des Liefergegenstandes, so wird der pauschalierte Schadenersatz aufgrund des Kaufpreises bestimmt, der dem Teil des Liefergegenstandes entspricht, der durch die Verzögerung nicht wie von den Vertragsparteien vorgesehen genutzt werden kann.

Weitere Ansprüche aus Lieferverzug sind ausgeschlossen.